Blower-Door-Messungen

Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist bei den heute üblichen Neubauten nach der ENEV unabdingbare Forderung
zur Einhaltung der berechneten Energieverbräuche und zur Vermeidung von Bauschäden.

Durch die gute Dämmung der Aussenbauteile haben die Lüftungsverluste einen Anteil von ca. 50 % am gesamten Energieverbrauch. Dieser hohe prozentuale Anteil erfordert zwingend, dass nicht mehr unkontrolliert durch Fugen und Ritzen gelüftet werden darf, sondern nur noch kontrolliert über Fenster oder mechanische Lüftungsanlagen.

Luftdichtheit ist seit der DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.7.1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO ´95. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt; der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Wenn er eine BlowerDoor-Messung durchführen lässt, müssen die Grenzwerte eingehalten werden: Die aktuelle Fassung DIN 4108-7 ist von August 2001 und liegt im Weißdruck vor. Mangelhafte Luftdichtung kann als verdeckter Mangel beurteilt werden, für den im Fall von Organisationsverschulden unabhängig von den vereinbarten Gewährleistungsfristen gehaftet werden muss. Auch wird der Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle durch das Berechnungsverfahren der neuen ENEV honoriert und es werden bestimmte Anforderungen an die Luftdichtheit gestellt.

Als Überprüfung bzw. zum Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle eignet sich das sog. Blower-Door-Verfahren (Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifiziert) Deutsche Fassung DIN EN 13829:2000)

Das Differenzdruckverfahren dient dazu, die Luftdichtheit der Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen zu charakterisieren.

Es kann benutzt werden, um…

– die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu messen, um eine Luftdichtheitsanforderung zu erfüllen,
– die relative Luftdurchlässigkeit verschiedener ähnlicher Gebäude oder Gebäudeteile zu vergleichen,
– die Undichtheiten zu finden und
– die Verringerung der Luftdurchlässigkeit zu bestimmen, die durch einzelne, nacheinander ausgeführte Verbesserungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude oder Gebäudeteil erreicht wurde.

Hierbei wird im gesamten Gebäude durch einen stufenlos regelbaren Ventilator ein Unter- oder Überdruck erzeugt. Durch eine Meßanordnung kann festgestellt werden, wie Dicht oder Undicht die Gebäudehülle ist. Außerdem kann ermittelt werden, wo sich Leckagen befinden, sodass diese evtl. noch nachgebessert werden könnnen.

Die Durchführung eines Blower-Door-Tests für ein Einfamilienhaus dauert ca. 3 – 4 Stunden.

Wichtig ist der Zeitpunkt der Messung und eine entsprechende Koordination des Bauablaufes durch den Architekten oder Bauleiter. Deshalb sollten sich Bauherren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit dieser Problematik beschäftigen und sich entsprechende Informationen einholen.

Informationen und Beratung / Durchführung der Messungen:

Ing. Büro EnergieConcept Neumann
Margaretenweg 17
91315 Höchstadt/Aisch
Tel. 09193-508 92 62
Fax. 09193-507 99 80
» info@energieconcept-neumann.de

Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen e.V.,
Tel. +49 (0) 30 / 6392 – 5394
Fax. +49 (0) 30 / 6392 – 5396
» info@flib.de
» www.flib.de